Jede Person, die zum ersten Mal zur Tafel kommt,
wird mündlich über die Notwendigkeit eines Ausweises aufgeklärt, wenn
sie dauerhaft einkaufen möchte. |
Bedürftigkeitsprüfungen für
Neukunden werden in
den Beratungsstellen von Diakonischem Werk und Caritasverband
vorgenommen. Die Ausweise gelten in der Regel ein Jahr. Wer noch keinen
Bescheid über beantragte Leistungen vorlegen kann, erhält einen Ausweis
mit kürzerer Laufzeit. |
Ausweisverlängerungen finden donnerstags von
12.00-14.00
Uhr in der Wormser Tafel statt. |
Die Ausweise enthalten Name, Vorname, Anzahl der
Personen im Haushalt aufgeschlüsselt in Erwachsene und Kinder sowie
Ausweisnummer, Buchstabengruppe, Farbgruppe und Gültigkeitsdauer des
Ausweises. |
Die Buchstabengruppe A erhält dienstags, die
Buchstabengruppe B erhält freitags ihre Ware. |
Die Lebensmittelausgaben finden jeweils
dienstags und freitags durch ehrenamtliche Mitarbeiter in der Zeit von
11.00 – 14.30 Uhr statt. |
Es handelt sich dabei um gespendete Lebensmittel
von Supermärkten, Einzelhändlern, Landwirten und Privatpersonen. |
Der Ausweis gilt auch zum ermäßigten Einkauf
beim Markt- und Service-Center des Caritasverbandes sowie bei der Doc
Morris Apotheke in der Bebelstraße. |
Die Lebensmittelausgaben sind keine
Vollversorgung. |
Für die Wormser Pflegedienste ist eine
Sonderausgabe donnerstags um 11.00 Uhr eingerichtet. Der Besuch der
Tafel wird EDV mäßig erfasst. Nichtsesshafte und Durchreisende gelten
als Erstbesucher und erhalten Lebensmittel. Pro Erwachsenen erwarten wir
eine Spende von EURO 2,00. |
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Wer gilt als bedürftig? |
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Personen die ALG II,
Sozialhilfe, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Grundsicherung im Alter |
Kinderzuschlag zum Kindergeld, Wohngeld, BAFÖG beziehen |
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oder
Rente bzw. Erwerbseinkommen
(ALG II - Bedarf plus 10%) |
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oder
Verbraucherinsolvenz beantragt
haben |